Julia Laggner   
Praxis für Psychologie, Musik- und Kunsttherapie

Kinderbeistand

... als Kinderbeistand begleite ich Kinder während des Scheidungsprozesses ihrer Eltern. 

Meine Aufgaben bestehen darin, dem Kind einen vertrauensvollen, geschützten Raum anzubieten, es über das gerichtliche Verfahren zu informieren, mit ihm über seine Wünsche zu sprechen  und diesen Wünschen vor Gericht Gewicht und Gehör zu verschaffen.  Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet und bin ausschließlich für das Kind da. Ich führe meine Arbeit im Auftrag einer Richterin oder eines Richters durch.

Meine Tätigkeit basiert auf dem Kinderbeistand-Gesetz, das in Österreich 2010 in Kraft getreten ist. In diesem Gesetz wird der UN-Kinderrechtskonvention Rechnung getragen, welche die Berücksichtigung des Kindeswillens in Artikel 12 festlegt. "Die Mitgliedstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern. Zu diesem Zweck soll dem Kind die Gelegenheit gegeben werden, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gehört zu werden."